Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich und schriftlich – rechtlich geregelt in § 623 BGB. Was nach einer unkomplizierten Lösung für beide Seiten klingt, ist in der Praxis fast immer eine Situation, in der der Arbeitgeber deutlich besser vorbereitet ist als Sie. Der Vertragsentwurf stammt vom Arbeitgeber, er wurde von einem Anwalt geprüft, und er ist auf die Interessen des Arbeitgebers zugeschnitten. Wer einen Aufhebungsvertrag in Wolfsburg unterschreibt, ohne ihn vorher von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, gibt oft mehr auf als nötig – und bekommt am Ende weniger als möglich.
Der Moment, in dem Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, ist selten zufällig gewählt. Arbeitgeber bereiten sich auf dieses Gespräch vor und wissen genau, was sie wollen. Arbeitnehmer stehen häufig unvorbereitet da und entscheiden unter Druck. Dabei gibt es mehrere entscheidende Punkte, die Sie kennen müssen, bevor Sie auch nur einen Gedanken ans Unterschreiben verschwenden.
Mit Ihrer Unterschrift verzichten Sie freiwillig auf den gesetzlichen Kündigungsschutz – unabhängig davon, wie viele Jahre Sie bereits im Unternehmen beschäftigt waren und wie stark Ihre Position eigentlich wäre. Die Agentur für Arbeit verhängt in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen, weil sie davon ausgeht, dass Sie den Jobverlust durch Ihre Zustimmung selbst herbeigeführt haben. Drei Monate ohne Leistungen – ein Nachteil, der sich mit der richtigen Vertragsgestaltung in vielen Fällen vermeiden lässt. Eine gesetzliche Widerrufsfrist gibt es beim Aufhebungsvertrag nicht: Wer unterschreibt, ist gebunden, und eine Rückabwicklung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Dazu kommt: Eine Abfindung ist keine gesetzliche Pflicht. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihnen eine Abfindung automatisch zusteht. Das ist ein Irrtum. Ob überhaupt eine Abfindung gezahlt wird und in welcher Höhe, ist ausschließlich Verhandlungssache. Mit einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht fällt die Abfindung in der Regel deutlich höher aus, als der Arbeitgeber in Wolfsburg zunächst angeboten hat.
Weiter unten auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen rund um den Aufhebungsvertrag in Wolfsburg ausführlich: Welche Punkte lassen sich nachverhandeln? Wann ist eine Anfechtung möglich? Wie lässt sich eine Sperrzeit vermeiden? Und welche Besonderheiten gelten für Arbeitnehmer in der Region Wolfsburg?